Fachforum für Leitungen örtlicher Betreuungsbehörden
Budde, D.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 330 bis 332
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was tun, wenn es keine ausreichenden, der rechtlichen Betreuung gegenüber vorrangigen sozialen Dienste gibt, durch Überalterung und geringe Vergütung keine geeigneten Berufsbetreuer/innen mehr zur Betreuungsübernahme gegenüber dem Gericht vorgeschlagen werden können und absehbar wird, dass die Betreuungen durch die Behörde selbst, im Rahmen der „Ausfallbürgschaft, übernommen werden müssen oder Sprachbarrieren die Betreuungsbehörde an ihren Aufgaben hindern und zum Ausgleich dieser Mängel weder auf finanzielle noch sachliche Ressourcen zurückgegriffen werden kann?