CareLit Fachartikel

Keine Pflicht zu aussichtslosem „Bctriehlichen Eingliederungsmanagement

Häusliche Pflege, Hannover · 2019 · Heft 8 · S. 18 bis 19

Dokument
191013
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 28
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Paragraph § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX regelt: Ist ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als 42 Tage ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Zweck eines BEM ist es, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann, mit welchen Hilfestellungen eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. In der Praxis stellt der Versuch des BEM immer auch die erste von mehreren Hürden dar, wenn es um die Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung…

Schlagworte

MITARBEITER KÜNDIGUNG UNTERNEHMEN ARBEITSPLATZ KRANKENKASSE ARBEITGEBER PRAXIS DEPRESSION WISSEN SICHERHEIT GESUNDHEITSZUSTAND ARBEITSVERHÄLTNIS PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE ASTHMA DRUCK