CareLit Fachartikel

Keine Honorarkräfte in der Pflege

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
191028
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Träger der Einrichtung und die Honorarkraft Unterzeichneten einen „Dienstleistungsvertrag“ für eine Tätigkeit „auf dem Wohnbereich“ für mehrere Tage. Vereinbart wurde ein Stundenlohn von 29 Euro nebst Zuschlägen. Als tägliche Arbeitszeit waren mindestens zehn Stunden bei möglicher Mehrarbeit vereinbart. Bei Arbeitsbeginn um 6. 15 Uhr (Frühdienst) konnte sich die Honorarkraft den Wohnbereich bzw. die von ihm zu pflegenden Bewohner aussuchen, wobei insoweit auch besondere Wünsche der Bewohner Berücksichtigung fanden.

Schlagworte

EINRICHTUNG ARBEITSRECHT TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG PFLEGEDIREKTOR RENTENVERSICHERUNG ES ZEIT ALTENPFLEGE PERSONEN BEURTEILUNG SOFTWARE MENSCHEN LÖSUNGEN EFFIZIENZ Altenheim