CareLit Fachartikel

Verpflichtung zur Kalkulation Das InEK ist keine Behörde

Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 8 · S. 734 bis 736

Dokument
191171
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 36
Seiten
734 bis 736
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Wenn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Krankenhausträger zur Teilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte verpflichtet, entbehrt das einer rechtlichen Grundlage. So urteilte im April das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Begründung: Das InEK sei keine Behörde und dürfe daher nicht per Verwaltungsakt zur Teilnahme an der Kalkulation auffordern.

Schlagworte

KRANKENHAUS BEHÖRDE WIRKUNG WEITERENTWICKLUNG URTEIL MANAGEMENT SCHREIBEN HÖHE CHIRURGIE KRANKENHÄUSER ES WAHRNEHMUNG RECHTSPRECHUNG führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen