CareLit Fachartikel
Verpflichtung zur Kalkulation Das InEK ist keine Behörde
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 8 · S. 734 bis 736
Dokument
191171
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Krankenhausträger zur Teilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte verpflichtet, entbehrt das einer rechtlichen Grundlage. So urteilte im April das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Begründung: Das InEK sei keine Behörde und dürfe daher nicht per Verwaltungsakt zur Teilnahme an der Kalkulation auffordern.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BEHÖRDE
WIRKUNG
WEITERENTWICKLUNG
URTEIL
MANAGEMENT
SCHREIBEN
HÖHE
CHIRURGIE
KRANKENHÄUSER
ES
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen