Wahlanfechtung wegen Redebeiträgen des vormaligen Personalratsvorsitzenden
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 269 bis 275
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tagesordnung sah vor, dass das Grußwort der Gewerkschaften und Verbände unter dem letzten Tagesordnungspunkt 12 erfolgen sollte. Tatsächlich hielt der Antragsteller zu 1 sein Gruß wort nach der Pause vor dem Tagesordnungspunkt 9. Vorausgegangen war ein Redebeitrag des Herrn E. in seinen Funktionen als Vorsitzender des Hauptpersonalrats und wegen Abwesenheit der Gesamtpersonalratsvorsitzenden als stellvertretender Vorsitzender des Gesamtpersonalrats (mit darauffolgenden Ausführungen des Vorsitzenden des Personalrats T). Im Anschluss an das Grußwort des Antragstellers zu 1 erwiderte der Vorsitzende des Personalrat…