CareLit Fachartikel

Zum Begriff „in der Regel Beschäftigte

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 275 bis 277

Dokument
191182
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
275 bis 277
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Vorbehaltlich der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 LPVG NRW sind dies nur solche Beschäftigte, die in einem Dienstoder Arbeitsverhältnis zur Dienststelle stehen, innerhalb der Dienststellenorganisation abhängige Dienstoder Arbeitsleistungen erbringen und tatsächlich in die Dienststellenorganisation eingegliedert sind. Die Zahl der in der Regel Beschäftigten bestimmt sich durch eine prognostische Ermittlung der regelmäßigen Personalstärke. Auf die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit der Beschäftigten kommt es dabei nicht an. Beamte, die dauerhaft zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Ziel der Versetzung…

Schlagworte

EINRICHTUNG PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG BEHINDERTER ARBEITSVERHÄLTNIS PERSONEN SCHULEN ES MENSCHEN Die Personalvertretung Berlin