CareLit Fachartikel
Form und Inhalt einer elektronischen Erklärung der Zustimmungsverweigerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 289 bis 293
Dokument
191186
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es genügt dem Schriftlichkeitserfordernis aus §69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Vorsitzende des Personalrats dem Leiter der Dienststelle mittels einer mit Grußformel und Namenswiedergabe abschließenden E-Mail die Tatsache der Zustimmungsverweigerung mitteilt und die Gründe für die Zustimmungsverweigerung in einer der E-Mail als Anhang beigefügten Datei im Microsoft Office Format „Word“ übermittelt, die lediglich die textliche Wiedergabe der Gründe beinhaltet.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
BAUPLANUNG
BEDARFSPLANUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
NIEDERSACHSEN
Zustimmungsverweigerung
E-Mail
Gründe
Genügt
Schriftlichkeitserfordernis
Bpersvg
Vorsitzende
Personalrats
Leiter
Dienststelle