CareLit Fachartikel
Form und Inhalt einer elektronischen Erklärung der Zustimmungsverweigerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 289 bis 293
Dokument
191186
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es genügt dem Schriftlichkeitserfordernis aus §69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Vorsitzende des Personalrats dem Leiter der Dienststelle mittels einer mit Grußformel und Namenswiedergabe abschließenden E-Mail die Tatsache der Zustimmungsverweigerung mitteilt und die Gründe für die Zustimmungsverweigerung in einer der E-Mail als Anhang beigefügten Datei im Microsoft Office Format „Word“ übermittelt, die lediglich die textliche Wiedergabe der Gründe beinhaltet.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
BAUPLANUNG
BEDARFSPLANUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
NIEDERSACHSEN
ES
LANDESREGIERUNG
VERSTÄNDNIS
ZEIT
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
NAMEN
HAND
Die Personalvertretung
Berlin