CareLit Fachartikel

Form und Inhalt einer elektronischen Erklärung der Zustimmungsverweigerung

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 289 bis 293

Dokument
191186
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
289 bis 293
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Es genügt dem Schriftlichkeitserfordernis aus §69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Vorsitzende des Personalrats dem Leiter der Dienststelle mittels einer mit Grußformel und Namenswiedergabe abschließenden E-Mail die Tatsache der Zustimmungsverweigerung mitteilt und die Gründe für die Zustimmungsverweigerung in einer der E-Mail als Anhang beigefügten Datei im Microsoft Office Format „Word“ übermittelt, die lediglich die textliche Wiedergabe der Gründe beinhaltet.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG BAUPLANUNG BEDARFSPLANUNG PERSONALVERTRETUNGSRECHT NIEDERSACHSEN ES LANDESREGIERUNG VERSTÄNDNIS ZEIT UNTERLAGEN SCHREIBEN NAMEN HAND Die Personalvertretung Berlin