CareLit Fachartikel

Form und Inhalt einer elektronischen Erklärung der Zustimmungsverweigerung

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 289 bis 293

Dokument
191186
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
289 bis 293
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Es genügt dem Schriftlichkeitserfordernis aus §69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Vorsitzende des Personalrats dem Leiter der Dienststelle mittels einer mit Grußformel und Namenswiedergabe abschließenden E-Mail die Tatsache der Zustimmungsverweigerung mitteilt und die Gründe für die Zustimmungsverweigerung in einer der E-Mail als Anhang beigefügten Datei im Microsoft Office Format „Word“ übermittelt, die lediglich die textliche Wiedergabe der Gründe beinhaltet.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG BAUPLANUNG BEDARFSPLANUNG PERSONALVERTRETUNGSRECHT NIEDERSACHSEN Zustimmungsverweigerung E-Mail Gründe Genügt Schriftlichkeitserfordernis Bpersvg Vorsitzende Personalrats Leiter Dienststelle