CareLit Fachartikel
Vergleich von Arbeitszeugnis und dienstiicher Beurteilung bei Auswahlentscheidungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 299 bis 302
Dokument
191189
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Beteiligte die von dem Antragsteller begehrte Freistellung von 220 Freistellungsstunden zu Recht abgelehnt, weil sie wie oben ausgeführt - nicht mit § 89 Abs. 2 Nr. 1 PersVG LSA in Einklang steht. Vielmehr waren die Mitglieder des Antragstellers nach Maßgabe des Beschlusses des Antragstellers vom 6. 7. . 2016 zur Verteilung einer (personenbezogenen) vollen Freistellung gemäß §89 Abs. 2 Nr. 1 PersVG und 180 Freistellungsstunden gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 2 PersVG LSA von der Erbringung sonstiger Dienstpflichten/Arbeitspflichten freigestellt.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
BEURTEILUNG
VERGLEICH
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
URTEIL
CHARAKTER
PRAXIS
LEISTUNG
HAND
VERHALTEN
Die Personalvertretung
Berlin