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Bewerbung als Voraussetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 302 bis 304

Dokument
191190
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
302 bis 304
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Erfolgloser Antrag eines als Personalratsmitglied freigestellten Oberverwaltungsrats auf Zulassung der Berufung, der Schadensersatz wegen Nichtbeförderung begehrt. Das Entstehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs und dementsprechend auch des Schadensersatzanspnichs wegen Nichtbeförderung setzen vom Ausnahmefall der sogenannten „Listenbeförderung“ abgesehen - regelmäßig eine Bewerbung des Beamten voraus. Nichts anderes gilt für freigestellte Personalratsmitglieder.

Schlagworte

BEWERBUNG BEURTEILUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEUGNIS RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG SCHADENSERSATZ LEISTUNG SCHREIBEN EIGNUNG ES ZEIT VERTRAUEN GANG Die Personalvertretung