CareLit Fachartikel
Bewerbung als Voraussetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 7 · S. 302 bis 304
Dokument
191190
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erfolgloser Antrag eines als Personalratsmitglied freigestellten Oberverwaltungsrats auf Zulassung der Berufung, der Schadensersatz wegen Nichtbeförderung begehrt. Das Entstehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs und dementsprechend auch des Schadensersatzanspnichs wegen Nichtbeförderung setzen vom Ausnahmefall der sogenannten „Listenbeförderung“ abgesehen - regelmäßig eine Bewerbung des Beamten voraus. Nichts anderes gilt für freigestellte Personalratsmitglieder.
Schlagworte
BEWERBUNG
BEURTEILUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEUGNIS
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
SCHADENSERSATZ
LEISTUNG
SCHREIBEN
EIGNUNG
ES
ZEIT
VERTRAUEN
GANG
Die Personalvertretung