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Grundpreisangabe bei in Kapseln und ähnlichen Darreichungsformen angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln zwingend erforderlich?

Bruggmann, T.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 8 · S. 141 bis 144

Dokument
191215
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Bruggmann, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 23
Seiten
141 bis 144
Erschienen: 2019-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Pflicht zur Angabe des Grundpreises sorgt häufig für Ärger. Dies gilt auch beim Vertrieb von Lebensmitteln. Erst kürzlich hat der BGH entschieden, dass der Verkäufer von Kaffeekapseln den Grundpreis des in den Kaffeekapseln enthaltenen Kaffees angeben muss. Versäumnisse bei der Grundpreisangabe insbesondere im Online-Handel werden gerne zum Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen genommen, welchen nicht selten der Hautgout des Rechtsmissbrauchs im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anhaftet. Denn es handelt es sich um leicht aufzuspürende Formalverstöße, für deren Verfolgung vermeintlich ohne Risiko Rechtsverfolg…

Schlagworte

NAHRUNGSERGAENZUNG BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ABMAHNUNG RISIKO NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL KAPSELN NATUR TABLETTEN HONIG GEWÜRZE SPEISEEIS GEMÜSE KAUGUMMI