CareLit Fachartikel

Zusammensetzung und (beschreibende) Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels ohne wettbewerbsrechtiichen Nachahmungsschutz

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 8 · S. 154 bis 156

Dokument
191217
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 23
Seiten
154 bis 156
Erschienen: 2019-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die angebliche Nachahmung eines Nahrungsergänzungsmittels. Die Klägerin vertreibt ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung „Collagen-Lift Drink“ als so genanntes beauty- Produkt. Der Vertrieb erfolgt über einen TV Shoppingsender. Das Produkt beinhaltet hydrolisiertes Kollagen in einer hohen Konzentration. Es soll Auswirkungen auf das Hautbild haben.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSERGAENZUNG UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG HAUT URTEIL NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL KOLLAGEN ES BINDEGEWEBE EIGNUNG SCHÖNHEIT LEBEN SCHADENSERSATZ Lebensmittel und Recht Frankfurt