CareLit Fachartikel
Zusammensetzung und (beschreibende) Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels ohne wettbewerbsrechtiichen Nachahmungsschutz
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 8 · S. 154 bis 156
Dokument
191217
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die angebliche Nachahmung eines Nahrungsergänzungsmittels. Die Klägerin vertreibt ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung „Collagen-Lift Drink“ als so genanntes beauty- Produkt. Der Vertrieb erfolgt über einen TV Shoppingsender. Das Produkt beinhaltet hydrolisiertes Kollagen in einer hohen Konzentration. Es soll Auswirkungen auf das Hautbild haben.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
NAHRUNGSERGAENZUNG
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
HAUT
URTEIL
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
KOLLAGEN
ES
BINDEGEWEBE
EIGNUNG
SCHÖNHEIT
LEBEN
SCHADENSERSATZ
Lebensmittel und Recht
Frankfurt