Quo vadis. Patient?
van de Sand, L.; Hollat, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 17 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seitdem 1. Oktober 2017 gilt für das Entlassungsmanagement der Kliniken eine neue gesetzliche Grundlage, dessen Umsetzung für viele Krankenhäuser eine anspruchsvolle Aufgabe darstellt Details regelt der vom erweiterten Bundesschiedsamt festgesetzte „Rahmenvertrag Entlassmanagement“ Diesen Rahmenvertrag haben der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geschlossen. Inwieweit die neuen Regelungen insbesondere die Überleitungsprozesse in Kliniken betreffen und welche Prozesse hierbei den größten Aufwand verursachen, wird in dem folgenden Artikel…