CareLit Fachartikel
Marketing und Werbung in Krankenhäusern
Arndt, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 36 bis 39
Dokument
191249
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte und Krankenhausbetreiber dürfen und müssen angesichts zunehmenden wirtschaftlichen Drucks für ihre Leistungen werben. Auch die Werbung im Internet ist ihnen grundsätzlich erlaubt Gleichwohl unterliegt das ärztliche Werberecht noch immer engen Grehzen. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Die wichtigsten Grundregeln für die ärztliche Werbung im Internet soll der nachfolgende Beitrag skizzieren.
Schlagworte
MARKETING
INTERNET
KRANKENHAUS
URTEIL
PATIENT
BEDARFSPLANUNG
WERBUNG
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
BEURTEILUNG
BERLIN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach