CareLit Fachartikel

Marketing und Werbung in Krankenhäusern

Arndt, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 36 bis 39

Dokument
191249
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Arndt, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Ärzte und Krankenhausbetreiber dürfen und müssen angesichts zunehmenden wirtschaftlichen Drucks für ihre Leistungen werben. Auch die Werbung im Internet ist ihnen grundsätzlich erlaubt Gleichwohl unterliegt das ärztliche Werberecht noch immer engen Grehzen. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Die wichtigsten Grundregeln für die ärztliche Werbung im Internet soll der nachfolgende Beitrag skizzieren.

Schlagworte

MARKETING INTERNET KRANKENHAUS URTEIL PATIENT BEDARFSPLANUNG WERBUNG GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG PRAXIS BEURTEILUNG BERLIN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach