CareLit Fachartikel
Können Krankenhäuser auf Sprechstunden hinweisen?
Haag, I.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 47 bis 49
Dokument
191252
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland untediegt die Werbung im Gesundheitswesen noch immer zahlreichen Einschränkungen. So müssen Krankenhäuser bei ihrer Werbung unter anderem die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) beachten. Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es zudem eine Vielzahl genchtlicher Entscheidungen, die die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen zum Gegenstand haben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick, welche Vorgaben bei einem Hinweis auf Sprechstunden des Krankenhauses auf der Homepage oder in Broschüren zu beachten sind.
Schlagworte
MARKETING
BERATUNG
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
VORSCHRIFTEN
PERSONAL
KRANKENHÄUSER
BROSCHÜREN
DEUTSCHLAND
WERBUNG
GESUNDHEITSWESEN
KOMMUNIKATION
ZEIT
LEISTUNG
EIGNUNG
LITERATUR