CareLit Fachartikel

Können Krankenhäuser auf Sprechstunden hinweisen?

Haag, I.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 47 bis 49

Dokument
191252
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Haag, I.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
47 bis 49
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

In Deutschland untediegt die Werbung im Gesundheitswesen noch immer zahlreichen Einschränkungen. So müssen Krankenhäuser bei ihrer Werbung unter anderem die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) beachten. Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es zudem eine Vielzahl genchtlicher Entscheidungen, die die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen zum Gegenstand haben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick, welche Vorgaben bei einem Hinweis auf Sprechstunden des Krankenhauses auf der Homepage oder in Broschüren zu beachten sind.

Schlagworte

MARKETING BERATUNG RECHTSPRECHUNG VERBOT VORSCHRIFTEN PERSONAL KRANKENHÄUSER BROSCHÜREN DEUTSCHLAND WERBUNG GESUNDHEITSWESEN KOMMUNIKATION ZEIT LEISTUNG EIGNUNG LITERATUR