CareLit Fachartikel

CompUance-Regeln richtig Implementiert (Teil 1)

Ettwig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 68

Dokument
191259
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ettwig, V.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
68
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Bei der Implementierung von Compliance-Regeln muss vorab geprüft werden, ob zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder der Mitarbeitervertretung betroffen sind. Kommt keine Einigungzustande, ist das (vorläufige) Verbot von bestimmten Verhaltensweisen das Mittel der Wahl. Denn auf Compliance zu verzichten, weil keine Einigung über Mitbestimmungsfragen erzielt werden kann, ist keine Alternative.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG COMPLIANCE MITARBEITER KRANKENHAUS VERBOT WIRKUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES BERLIN RECHTSANWÄLTE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach