CareLit Fachartikel
CompUance-Regeln richtig Implementiert (Teil 1)
Ettwig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 8 · S. 68
Dokument
191259
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Implementierung von Compliance-Regeln muss vorab geprüft werden, ob zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder der Mitarbeitervertretung betroffen sind. Kommt keine Einigungzustande, ist das (vorläufige) Verbot von bestimmten Verhaltensweisen das Mittel der Wahl. Denn auf Compliance zu verzichten, weil keine Einigung über Mitbestimmungsfragen erzielt werden kann, ist keine Alternative.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
COMPLIANCE
MITARBEITER
KRANKENHAUS
VERBOT
WIRKUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
BERLIN
RECHTSANWÄLTE
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach