CareLit Fachartikel

Versicherungen für Yogalehrende

Frater, E.; · Deutsches Yoga-Forum, Göttingen · 2019 · Heft 8 · S. 43 bis 45

Dokument
191358
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Yoga-Forum, Göttingen
Autor:innen
Frater, E.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 4
Seiten
43 bis 45
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0940-8614
DOI

Zusammenfassung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823) schreibt vor, dass jede/jeder, die oder der einem Dritten einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet ist. Verschiedene Versicherungen übernehmen die entstandenen Zahlungsverpflichtungen. Welche Versicherungen für welche Fälle zuständig sind, ist nicht so einfach erkennbar.

Schlagworte

HAFTPFLICHT KOSTEN UNFALL RISIKO KRANKHEIT SERVICE NAMEN LEISTUNG VERSICHERUNG HÖHE WOHNUNG Deutsches Yoga-Forum Göttingen