»Angemessene Vorkehrungen« in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz!
Eichenhofer, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 117 bis 121
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflicht zur Schaffung »angemessener Vorkehrungen« verpflichtet Staaten und Private zur Sicherung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung zum (pro)aktiven Handeln.^ Der Schutz gegen Diskriminierung gelingt also nicht durch öffentliche Untätigkeit, sondern verlangt in Gesetzgebung und Rechtssetzung vielfältiges staatliches Handeln. Die Pflicht zur Schaffung »angemessener Vorkehrungen« konkretisiert den die UN-BRK leitenden Auftrag, die Inklusion von Menschen mit Behinderung verstanden als den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen mit und ohne Behinderung zu…