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»Angemessene Vorkehrungen« in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz!

Eichenhofer, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 117 bis 121

Dokument
191368
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Eichenhofer, E.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
117 bis 121
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Pflicht zur Schaffung »angemessener Vorkehrungen« verpflichtet Staaten und Private zur Sicherung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung zum (pro)aktiven Handeln.^ Der Schutz gegen Diskriminierung gelingt also nicht durch öffentliche Untätigkeit, sondern verlangt in Gesetzgebung und Rechtssetzung vielfältiges staatliches Handeln. Die Pflicht zur Schaffung »angemessener Vorkehrungen« konkretisiert den die UN-BRK leitenden Auftrag, die Inklusion von Menschen mit Behinderung verstanden als den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen mit und ohne Behinderung zu…

Schlagworte

BEHINDERUNG RECHT DISKRIMINIERUNG AUFNAHME ARBEITGEBER VERBOT BERLIN ROLLE MENSCHEN MENSCHENRECHTE ES GESETZGEBUNG FREIHEIT VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG PERSONEN