CareLit Fachartikel

Fahrkostenübernahme für behinderte Menschen in der gesetzhchen Krankenversicherung

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 124 bis 129

Dokument
191370
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
124 bis 129
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der BKK-Bundesverband nahm in seinem Schreiben vom 13.12.2006 zur Übernahme von Fahrkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus Stellung. Das Schreiben erging zugleich im Namen der anderen Bundesverbände der Krankenkassen. Hier wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Kosten der Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus nur dann von den Krankenkassen zu übernehmen sind, wenn sie zwingend medizinisch erforderlich sind. Dabei ist es grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob zusätzlich zu den für die Kostenübernahme erforderlichen medizinischen Gründen weitere, nicht medizinische Gründe vorliegen.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENKASSE KRANKENHAUS KOSTEN KRANKENVERSICHERUNG URTEIL MENSCHEN KRANKENPFLEGE LEISTUNG HÖHE ES PRAXIS WOHNUNG KRANKENTRANSPORT KRANKENBEHANDLUNG SCHREIBEN