Fahrkostenübernahme für behinderte Menschen in der gesetzhchen Krankenversicherung
Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 124 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BKK-Bundesverband nahm in seinem Schreiben vom 13.12.2006 zur Übernahme von Fahrkosten bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus Stellung. Das Schreiben erging zugleich im Namen der anderen Bundesverbände der Krankenkassen. Hier wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Kosten der Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus nur dann von den Krankenkassen zu übernehmen sind, wenn sie zwingend medizinisch erforderlich sind. Dabei ist es grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob zusätzlich zu den für die Kostenübernahme erforderlichen medizinischen Gründen weitere, nicht medizinische Gründe vorliegen.