Verwirkung der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung gekündigter schwerbehinderter Mensch
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 132 bis 134
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung kann nach § 242 BGB (Treu und Glauben) verwirken. Dies ist dann der Fall, wenn erstens seit der Möglichkeit, das Recht in Anspruch zu nehmen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment), zweitens besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Inanspruchnahme als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) und drittens der Verpflichtete sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil ent…