CareLit Fachartikel

Verwirkung der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung gekündigter schwerbehinderter Mensch

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 132 bis 134

Dokument
191371
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
132 bis 134
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das Recht zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung kann nach § 242 BGB (Treu und Glauben) verwirken. Dies ist dann der Fall, wenn erstens seit der Möglichkeit, das Recht in Anspruch zu nehmen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment), zweitens besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Inanspruchnahme als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) und drittens der Verpflichtete sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil ent…

Schlagworte

KÜNDIGUNG RECHT ZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHÖRDE VERTRAUEN VERHALTEN HÄMATOM EIGENTUM HÖHE SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG