CareLit Fachartikel
Notwendige Ausbildungs-/Arbeitsassistenz Hilfe zur Erlangung eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes Ausbildungseignung eines Menschen mit Behinderung Kostenerstattungsanspruch des Inte…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 134 bis 135
Dokument
191372
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil ist im Volltext abgedruckt in br 2018, 128 ff. und ist rechtskräftig. Die Beklagte hat die Berufung nach einem Hinweis des LSG NRW zurückgenommen. In dem Hinweis des LSG vom 18.12.2018 heißt es: »Die Rechtsprechung des BSG in der Entscheidung vom 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R, hat nach wie vor Bestand und ist nicht überholt, auch nicht modifiziert durch die Entscheidung vom 17.11.2005, B 1 la AL 23/ 05 R.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
HILFE
RENTENVERSICHERUNG
URTEIL
MENSCHEN
ARBEIT
EIGNUNG
BEURTEILUNG
PROGNOSE
ES
PONS
LÄHMUNG
EXTREMITÄTEN
FORTBEWEGUNG