CareLit Fachartikel

Notwendige Ausbildungs-/Arbeitsassistenz Hilfe zur Erlangung eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes Ausbildungseignung eines Menschen mit Behinderung Kostenerstattungsanspruch des Inte…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 8 · S. 134 bis 135

Dokument
191372
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
134 bis 135
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil ist im Volltext abgedruckt in br 2018, 128 ff. und ist rechtskräftig. Die Beklagte hat die Berufung nach einem Hinweis des LSG NRW zurückgenommen. In dem Hinweis des LSG vom 18.12.2018 heißt es: »Die Rechtsprechung des BSG in der Entscheidung vom 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R, hat nach wie vor Bestand und ist nicht überholt, auch nicht modifiziert durch die Entscheidung vom 17.11.2005, B 1 la AL 23/ 05 R.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG AUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG HILFE RENTENVERSICHERUNG URTEIL MENSCHEN ARBEIT EIGNUNG BEURTEILUNG PROGNOSE ES PONS LÄHMUNG EXTREMITÄTEN FORTBEWEGUNG