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Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts bei Befristung bis zur Regelaltersgrenze

Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 8 · S. 411 bis 414

Dokument
191411
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Kroll, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
411 bis 414
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Gemäß §41 S. 3 SGB VI können die Arbeitsvertragsparteien den Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses, das bis zum Eintritt des Regelrentenalters befristet ist, hinausschieben, ggf. auch mehrfach. Dem Gesetzestext ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Verlängerung der Vertragslaufzeit an weitere Voraussetzungen gebunden ist. Unklar war auch, ob die Vorschrift mit Unionsrecht vereinbar war, oder gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf oder die EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru…

Schlagworte

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