Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts bei Befristung bis zur Regelaltersgrenze
Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 8 · S. 411 bis 414
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §41 S. 3 SGB VI können die Arbeitsvertragsparteien den Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses, das bis zum Eintritt des Regelrentenalters befristet ist, hinausschieben, ggf. auch mehrfach. Dem Gesetzestext ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Verlängerung der Vertragslaufzeit an weitere Voraussetzungen gebunden ist. Unklar war auch, ob die Vorschrift mit Unionsrecht vereinbar war, oder gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf oder die EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru…