CareLit Fachartikel

Das Geschäftsgeheimnisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Sprenger, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 8 · S. 414 bis 421

Dokument
191412
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Sprenger, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
414 bis 421
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bestätigt wird die Sichtweise zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG durch die nachfolgende Nr. 4 in der zweiten Variante. Demnach bleiben auch die „Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen genießen keine Autonomie, sondern beziehen ihre Rechtspositionen ausschließlich aus dem BetrVG, den Mitbestimmungsgesetzen oder den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Deshalb sind deren Befugnisse zur Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen auch eng an diesen Gesetzen zu messen. Weitergehende Freiheiten aus Grundrechtspositionen wie Art. 9 Abs. 3 GG b…

Schlagworte

ARBEITGEBER VERLETZUNG INFORMATION ARBEITSRECHT GESETZ RECHT RICHTLINIE OFFENLEGUNG ARBEITSVERHÄLTNIS GEDÄCHTNIS PERSONEN ES GEWERKSCHAFTEN UNIVERSITÄTEN FORSCHUNG INTERNET