Eingruppierung als Stationsleiterin einer „großen“ Station (EntGO VKA)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 8 · S. 436 bis 437
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. ist auf Grundlage des TVöD/ VKA bei der Bekl. im B.W., einer Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, als Stationsleitung der Station X beschäftigt und wird nach EG P 12 vergütet. Auf der Station X werden u.a. Patienten betreut, die nach dem Betreuungsgesetz, dem Unterbringungsgesetz oder nach § 63 StGB eingewiesen wurden. Sie bedürfen einer ständigen Beaufsichtigung, da bei ihnen die Gefahr einer Entweichung höher ist. Es handelt sich jedoch um eine offene Station, auf der die Patienfen nicht mithilfe physischer Barrieren gehindert werden, die Station zu verlassen. Bei den anderen P…