CareLit Fachartikel

Vertragsstrafe gegen Apotheker bei Verstoß gegen Abgabebestimmungen SGB V 129 II; BGB § 319

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 8 · S. 405 bis 418

Dokument
191424
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
405 bis 418
Erschienen: 2019-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das nach dem Rahmenvertrag erforderliche Benehmen mit dem für die Apothekerin zuständigen Mitgliedsverband des Deutschen Apothekerverbandes erschöpft sich nicht in einer bloßen Anhörung, sondern verlangt ein Eingehen auf die Belange der Apothekerseite, die von dem Willen getragen ist, Differenzen nach Möglichkeit auszugleichcn. Bemühungen des Landesverbandes der Krankenkassen zur Ausräumung von Differenzen sind allerdings nicht mehr erforderlich, wenn sich der Stellungnahme des Apothekerverbandes entnehmen lässt, dass dieser nicht mehr auf einer nochmaligen Kontaktierung besteht.

Schlagworte

APOTHEKER RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL BADEN-WÜRTTEMBERG LEISTUNGSABRECHNUNG REZEPTE HÖHE METOPROLOL APOTHEKEN ZEIT ES SOFTWARE VERHALTEN WAHRSCHEINLICHKEIT SCHREIBEN