MVZ-Gründer und Abrechnungsbetrug
Schornm, K.; Dann, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 8 · S. 140 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1.1.2012 können Medizinische Versorgungszentren (im Folgenden MVZ) nicht mehr von Apothekern oder anderen nichtärztlichen Leistungserhringern wie Arzneimittelherstellerfirmen gegründet werden. Die Gründung ist nach § 95 Abs. la S. 1 SGB V nur von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3, von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen möglich. Hintergrund dieser Regelung ist die Gewährleistung des medizinisch-fachlichen Bezugs der Grü…