Kein Schmerzensgeldanspruch des Erben bei lebensund leidensverlängernden Maßnahmen
Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 8 · S. 151 bis 152
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger macht als Alleinerbe seines am 19. 10. 2011 verstorbenen Vaters gegenüber den Beklagten (behandelnder Hausarzt) Ansprüche auf Schadensersatzund Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einer künstlichen Ernährung durch eine PEG-Sonde in den Jahren 2010 und 2011 geltend. Der 1929 geborene Patient stand wegen einer Demenzerkrankung von September 1997 bis zu seinem Tod unter Betreuung. Die Betreuung umfasste u. a. auch die Gesundheitsfürsorge. Seit dem Jahre 2006 lebte der Patient in einem Pflegeheim. Im September 2009 wurde während eines stationären Klinikaufenthaltes wegen einer Mangelernährung und einer Exs…