CareLit Fachartikel

Die Selbstständigkeit des Arztes geht das Bayerische LSG einen anderen Weg als das BSG?

Gesundheit und Pflege, Köln · 2019 · Heft 8 · S. 158 bis 159

Dokument
191463
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 9
Seiten
158 bis 159
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der ebenfalls klagende Arzt ist niedergelassener Hausarzt mit eigener Praxis. Er ist nach entsprechender Fortbildung berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Palliativmediziner“ zu führen. Der Arzt wurde für die Klägerin aufgrund eines „Kooperations-Honorarvertrags“, wonach der Arzt seine Leistungen als Selbstständiger erbringen sollte, gegen Stundenlohn tätig.

Schlagworte

TÄTIGKEIT URTEIL NETZWERK ENTSCHEIDUNG FORTBILDUNG ZUSAMMENARBEIT VERWALTUNGSPERSONAL PRAXIS RISIKO ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS BEURTEILUNG PATIENTEN WOHNUNG DOKUMENTATION ES