Konsequent deregulieren und entbürokratisieren
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 9 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dabei muss Respekt und Vertrauen der Maßstab sein. Alle Regelungen, die nur der jeweiligen Prüforganisation selbst dienen und nicht den Pflegenden und Pflegebedürftigen, müssen unterlassen werden. Ein besonders absurdes Beispiel kommt aktuell aus Thüringen, wo das Ordnungsrecht seit Neuestem für Wohngemeinschaften mit mehr als 12 Plätzen und für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen zwingend eine Frauenbeauftragte nur für Bewohnerinnen vorsieht. Für Einrichtungen bedeutet dies wieder einen bürokratischen Mehraufwand, ohne dass eine positive Wirkung auf die pflegerische Versorgung zu erwarten ist. Jeder, der p…