CareLit Fachartikel
Neues zum Nachtzuschlag
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 9 · S. 32 bis 33
Dokument
191481
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung für Nachtarbeit, kann im Einzelfall ein Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent für Dauernachtdienste in einem Pflegeheim angemessen sein (Grundzuschlag auf die Vergütung in Höhe von 15 Prozent plus Erhöhung von weiteren 5 Prozent für Dauernachtdienst).
Schlagworte
NACHTARBEIT
ARBEITSRECHT
URTEIL
UNTERNEHMEN
ARBEITSVERTRAG
GERICHT
HÖHE
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ALTENPFLEGE
GESUNDHEIT
Altenheim
Hannover