CareLit Fachartikel

Neues zum Nachtzuschlag

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 9 · S. 32 bis 33

Dokument
191481
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Besteht keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung für Nachtarbeit, kann im Einzelfall ein Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent für Dauernachtdienste in einem Pflegeheim angemessen sein (Grundzuschlag auf die Vergütung in Höhe von 15 Prozent plus Erhöhung von weiteren 5 Prozent für Dauernachtdienst).

Schlagworte

NACHTARBEIT ARBEITSRECHT URTEIL UNTERNEHMEN ARBEITSVERTRAG GERICHT HÖHE ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ALTENPFLEGE GESUNDHEIT Altenheim Hannover