CareLit Fachartikel
Wenig Kenntnis der Pflege-Realität
Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 18 bis 19
Dokument
191497
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Anfang Juni dieses Jahres entschieden, dass Pflegefachpersonen, die als Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten, regelmäßig sozialversicherungspflichtig sind. Sie seien als abhängig Beschäftigte anzusehen, womit eine selbstständige Berufsausübung nicht möglich sei.
Schlagworte
LEISTUNGSTRÄGER
URTEIL
SELBSTSTÄNDIGKEIT
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
BERUFSAUSÜBUNG
ARBEIT
UNSICHERHEIT
PERSONEN
ES
MENSCHEN
ORIENTIERUNG
DEUTSCHLAND
BUNDESREGIERUNG
PRAXIS