CareLit Fachartikel
Datenkorrektur ist keine personalvertretungsrechtliche Maßnahme
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 9 · S. 336 bis 338
Dokument
191605
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bloße Datenkorrektur in einem Personalverwaltungssystem unterliegt mangels personalvertretungsrechtlicher Maßnahme nicht der Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG, selbst wenn sie Auswirkungen auf die Höhe der Bezüge der betroffenen Beschäftigten hat.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
MITBESTIMMUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
HÖHE
ES
SCHREIBEN
NATUR
Die Personalvertretung
Berlin