CareLit Fachartikel
Zustimmungsverweigerung bei unterbliebener Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 9 · S. 338 bis 341
Dokument
191606
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es stellt einen beachtlichen Grund für die Verweigerung der Zustimmung im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 BPersVG dar, wenn sich der Personalrat auf das Unterbleiben der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beruft.
Schlagworte
PERSONALRAT
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
SERVICE
ES
SCHREIBEN
RICHTLINIE
ARBEIT
UNTERLAGEN
PRAXIS
FRAUEN
PERSONEN
HAND
Die Personalvertretung