CareLit Fachartikel

Zustimmungsverweigerung bei unterbliebener Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 9 · S. 338 bis 341

Dokument
191606
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
338 bis 341
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Es stellt einen beachtlichen Grund für die Verweigerung der Zustimmung im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 BPersVG dar, wenn sich der Personalrat auf das Unterbleiben der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beruft.

Schlagworte

PERSONALRAT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RECHT SERVICE ES SCHREIBEN RICHTLINIE ARBEIT UNTERLAGEN PRAXIS FRAUEN PERSONEN HAND Die Personalvertretung