CareLit Fachartikel

Recht und Soziales Hauptund Nebentätigkeit koordinieren

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 8 · S. 34 bis 36

Dokument
191750
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
34 bis 36
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber Nebentätigkeiten in jeglicher Form grundsätzlich dulden muss. Zunächst ist hier zu beachten, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines laufenden Arbeitsverhältnisses einer Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber unterliegt. Deshalb hat der Arbeitnehmer es anzuzeigen, wenn er eine Nebentätigkeit aufnimmt, welche die Interessen des Arbeitgebers tangiert. Der Arbeitgeber kann dann eine Nebentätigkeit verbieten, wenn er an deren Unterlassen ein berechtigtes Interesse hat. Entsprechende Klauseln lassen. sich auch unmittelbar in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Hierbei ist z…

Schlagworte

NEBENTÄTIGKEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TÄTIGKEIT RENTENVERSICHERUNG BEURTEILUNG ES VERHALTEN PRAXIS EINKOMMEN MENSCHEN DEUTSCHLAND MOTIVATION ERHOLUNG ERGOTHERAPEUTEN PATIENTEN