CareLit Fachartikel
Neues aus der Rechtsprechung
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2019 · Heft 9 · S. 153 bis 159
Dokument
191800
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber darf das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen, weil der gesundheitliche Schutz von Altenheimbewohnern Vorrang hat vor den Interessen von Arbeitnehmerinnen an der freien Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
FIXIERUNG
THERAPIE
SCHMERZENSGELD
TRAGEN
NAMEN
ES
SCHREIBEN
HÖHE
FRÜHGEBURT
SICHERHEIT
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
FREIHEIT
ARBEIT