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Neues aus der Rechtsprechung

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2019 · Heft 9 · S. 153 bis 159

Dokument
191800
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 22
Seiten
153 bis 159
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber darf das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen, weil der gesundheitliche Schutz von Altenheimbewohnern Vorrang hat vor den Interessen von Arbeitnehmerinnen an der freien Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes.

Schlagworte

TÄTIGKEIT KRANKENKASSE RECHTSPRECHUNG FIXIERUNG THERAPIE SCHMERZENSGELD TRAGEN NAMEN ES SCHREIBEN HÖHE FRÜHGEBURT SICHERHEIT GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN FREIHEIT ARBEIT