CareLit Fachartikel
Gelnägel verboten: HYGIENE GEHT VOR
BIERTHER, R.; · Altenpflege, Hannover · 2019 · Heft 9 · S. 28 bis 31
Dokument
191818
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Robert Koch-Institut fordert kurze und natürliche Fingernägel. Diese Empfehlung war Grundlage für das Arbeitsgericht Aachen, künstliche Fingernägel zu verbieten - auch für Betreuungskräfte.
Schlagworte
DIENSTANWEISUNG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
GERICHT
PERSONAL
INFEKTIONSPRÄVENTION
VERHALTEN
ROLLE
ZEIT
EIS
NÄGEL
HYGIENE
TRAGEN
ES
RISIKO
GESUNDHEITSWESEN