CareLit Fachartikel

Änderungskündigung wegen sexueller Belästigung

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 244 bis 246

Dokument
191826
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
244 bis 246
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist schwerbehindert (GdB von 50). Er ist seit Juli 1983 im Krankenhaus der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt, zuletzt als Leiter des Herzkatheter-Messlabors zu einer Vergütung nach Entgeltgruppe P13 in Höhe von 4.485,71 Euro monatlich. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas) Anwendung. Nach § 14 Abs. 5 AVR Caritas ist der Kläger ordentlich unkündbar.

Schlagworte

KRANKENPFLEGER VERGÜTUNG ARBEITGEBER AVR KÜNDIGUNG BÜRO SICHERHEIT VERHALTEN AUFMERKSAMKEIT HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS KNIE GESTEN RÜCKEN OBERSCHENKEL SCHULTER