CareLit Fachartikel
Änderungskündigung wegen sexueller Belästigung
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 244 bis 246
Dokument
191826
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist schwerbehindert (GdB von 50). Er ist seit Juli 1983 im Krankenhaus der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt, zuletzt als Leiter des Herzkatheter-Messlabors zu einer Vergütung nach Entgeltgruppe P13 in Höhe von 4.485,71 Euro monatlich. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas) Anwendung. Nach § 14 Abs. 5 AVR Caritas ist der Kläger ordentlich unkündbar.
Schlagworte
KRANKENPFLEGER
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
AVR
KÜNDIGUNG
BÜRO
SICHERHEIT
VERHALTEN
AUFMERKSAMKEIT
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KNIE
GESTEN
RÜCKEN
OBERSCHENKEL
SCHULTER