CareLit Fachartikel
Anbringen von Bettgittern in der Häuslichkeit
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 256 bis 258
Dokument
191830
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff der Einrichtung ist vom Schutzzweck der Vorschrift her weit auszulegen. Hiervon sind auch Außenwohngruppen oder betreute Wohngruppen einer Einrichtung mit erfasst. Der Begriff „sonstige Einrichtung“ erfordert dennoch einen institutioneilen Rahmen, in dem der Betroffene lebt. Unter eine „sonstige Einrichtung“ fällt jedenfalls bei allgemeinem Verständnis nicht die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von seinen Familienangehörigen betreut wird.
Schlagworte
TOD
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
LEBEN
RECHTSPRECHUNG
STURZ
KRANKENHÄUSER
KRANKENHAUSABTEILUNGEN
PFLEGEHEIME
FAMILIENPFLEGE
VERSTÄNDNIS
WOHNUNG
ES
MENSCHEN
CHARAKTER
EIGENTUM