CareLit Fachartikel

Anbringen von Bettgittern in der Häuslichkeit

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 256 bis 258

Dokument
191830
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
256 bis 258
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Einrichtung ist vom Schutzzweck der Vorschrift her weit auszulegen. Hiervon sind auch Außenwohngruppen oder betreute Wohngruppen einer Einrichtung mit erfasst. Der Begriff „sonstige Einrichtung“ erfordert dennoch einen institutioneilen Rahmen, in dem der Betroffene lebt. Unter eine „sonstige Einrichtung“ fällt jedenfalls bei allgemeinem Verständnis nicht die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von seinen Familienangehörigen betreut wird.

Schlagworte

TOD EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG LEBEN RECHTSPRECHUNG STURZ KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSABTEILUNGEN PFLEGEHEIME FAMILIENPFLEGE VERSTÄNDNIS WOHNUNG ES MENSCHEN CHARAKTER EIGENTUM