CareLit Fachartikel
Wenn eine Frist zur Stolperfalle wird
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 266 bis 267
Dokument
191832
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieses Vorhaben ist jedoch gescheitert. Zwar stehen nach der Definition des § 31 Abs. 1a SGB V weiterhin Verbandmaterialien zur Auswahl, die ergänzende weitere Wirkungen entfalten, indem sie beispielsweise eine Wunde feucht halten, reinigen, Gerüche binden und über eine antimikrobielle oder metallische Beschichtung verfügen allerdings nur, wenn sie keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper entfalten.
Schlagworte
WUNDBEHANDLUNG
WUNDE
ZEIT
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
BEWÄLTIGUNG
BUNDESLÄNDER
ES
LITERATUR
SICHERHEIT
PATIENTEN
Rechtsdepesche
Köln