CareLit Fachartikel

Wenn eine Frist zur Stolperfalle wird

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 9 · S. 266 bis 267

Dokument
191832
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
266 bis 267
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Dieses Vorhaben ist jedoch gescheitert. Zwar stehen nach der Definition des § 31 Abs. 1a SGB V weiterhin Verbandmaterialien zur Auswahl, die ergänzende weitere Wirkungen entfalten, indem sie beispielsweise eine Wunde feucht halten, reinigen, Gerüche binden und über eine antimikrobielle oder metallische Beschichtung verfügen allerdings nur, wenn sie keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper entfalten.

Schlagworte

WUNDBEHANDLUNG WUNDE ZEIT ARZNEIMITTELVERSORGUNG BEWÄLTIGUNG BUNDESLÄNDER ES LITERATUR SICHERHEIT PATIENTEN Rechtsdepesche Köln