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Änderungen des Medizinprodukterechts durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) Ein beachtenswerter Nebenschauplatz

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 140 bis 142

Dokument
191892
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 19
Seiten
140 bis 142
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in der letzten Plenumssitzung vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause - dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 254/19). Es wurde anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und ist nach der nun erfolgten Veröffentlichung (BGBl. I 2019, 1202) bereits in weiten Teilen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der letzten Zeit gezogen

Schlagworte

GESETZ ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELVERSORGUNG DIGITALISIERUNG RICHTLINIE SICHERHEIT ES ZEIT APOTHEKEN VERZÖGERUNG NAMEN MEDIZINPRODUKTERECHT DOKUMENTATION HIV WERBUNG MENSCHEN