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Änderungen des Medizinprodukterechts durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) Ein beachtenswerter Nebenschauplatz
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 140 bis 142
Dokument
191892
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in der letzten Plenumssitzung vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause - dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 254/19). Es wurde anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und ist nach der nun erfolgten Veröffentlichung (BGBl. I 2019, 1202) bereits in weiten Teilen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der letzten Zeit gezogen
Schlagworte
GESETZ
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
DIGITALISIERUNG
RICHTLINIE
SICHERHEIT
MedizinProdukte Recht
Frankfurt