CareLit Fachartikel
Änderungen des Medizinprodukterechts durch das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) Ein beachtenswerter Nebenschauplatz
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 140 bis 142
Dokument
191892
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in der letzten Plenumssitzung vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause - dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 254/19). Es wurde anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und ist nach der nun erfolgten Veröffentlichung (BGBl. I 2019, 1202) bereits in weiten Teilen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der letzten Zeit gezogen
Schlagworte
GESETZ
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
DIGITALISIERUNG
RICHTLINIE
SICHERHEIT
ES
ZEIT
APOTHEKEN
VERZÖGERUNG
NAMEN
MEDIZINPRODUKTERECHT
DOKUMENTATION
HIV
WERBUNG
MENSCHEN