Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „contracep und „Contragel in Bezug auf Arzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 460 bis 462
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen den Vergleichsmarken contracep und Contragel besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2. Die Marke Contragel verfügt über eine deutlich unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Der Verkehr wird die Widerspruchsmarke trotz ihrer Ausgestaltung als Einwortmarke als Kombination der Bestandteile „contra“ und „gel“ wahrnehmen. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „contra“ hat in seiner Bedeutung „gegen“ Eingang in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch gefunden, wobei dieser Begriff alternativ auch mit „K“ geschrieben wird. Bei dem nachgestellten Bestandteil „gel“ handelt es si…