CareLit Fachartikel

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „contracep und „Contragel in Bezug auf Arzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 460 bis 462

Dokument
191989
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
460 bis 462
Erschienen: 2019-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Zwischen den Vergleichsmarken contracep und Contragel besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2. Die Marke Contragel verfügt über eine deutlich unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Der Verkehr wird die Widerspruchsmarke trotz ihrer Ausgestaltung als Einwortmarke als Kombination der Bestandteile „contra“ und „gel“ wahrnehmen. Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „contra“ hat in seiner Bedeutung „gegen“ Eingang in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch gefunden, wobei dieser Begriff alternativ auch mit „K“ geschrieben wird. Bei dem nachgestellten Bestandteil „gel“ handelt es si…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF IDENTITÄT BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG KOSTEN SALBEN KONTRAZEPTIVA AUFMERKSAMKEIT ASSOZIATION KONTRAZEPTION ES CHARAKTER KLANG GESUNDHEIT Pharma Recht