Supermarkt darf auch nicht indirekt für verschreibungspflichtige Medikamente werben
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 462 bis 466
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des § 10 Äbs. 1 HWG und der mit ihr verfolgte Zweck die Gefahr der Selbstmedikation ohne ärztliche Äufsicht zu minimieren — erfordert einen sehr weiten Begriff der Werbung für Ärzneimittel. Eine Werbeanzeige setzt für den Verbraucher den Änreiz, sich mit dem Ängebot des Änbieters (und dem rezeptpflichtigen Ärzneimittel) näher zu beschäftigen, unddamit wird die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Folgen, vor denen es den Verbraucher nach zu schützen gilt, begründet. Es ist dabei unerheblich, dass der Verbraucher erst mittels eines QR-Codes zu den Angeboten gelangt. Es steht dem Werbeverbot des §…