CareLit Fachartikel

Supermarkt darf auch nicht indirekt für verschreibungspflichtige Medikamente werben

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 9 · S. 462 bis 466

Dokument
191990
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
462 bis 466
Erschienen: 2019-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung des § 10 Äbs. 1 HWG und der mit ihr verfolgte Zweck die Gefahr der Selbstmedikation ohne ärztliche Äufsicht zu minimieren — erfordert einen sehr weiten Begriff der Werbung für Ärzneimittel. Eine Werbeanzeige setzt für den Verbraucher den Änreiz, sich mit dem Ängebot des Änbieters (und dem rezeptpflichtigen Ärzneimittel) näher zu beschäftigen, unddamit wird die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Folgen, vor denen es den Verbraucher nach zu schützen gilt, begründet. Es ist dabei unerheblich, dass der Verbraucher erst mittels eines QR-Codes zu den Angeboten gelangt. Es steht dem Werbeverbot des §…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING RICHTLINIE SCHMERZMITTEL ZIEL BUNDESGERICHTSHOF SELBSTMEDIKATION WERBUNG RECHTSPRECHUNG ES DEUTSCHLAND INTERNET BERATUNG APOTHEKER APOTHEKEN HÖHE