CareLit Fachartikel
Organ-„Spende das andere Sterben
Praxis Palliative Care, Hannover · 2019 · Heft 9 · S. 26 bis 28
Dokument
192008
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in der Werbung um Organspender eingebläute Gleichsetzung eines Hirnversagens mit dem Tod des betreffenden Menschen stiftete selbst im Deutschen Bundestag Verwirrung, als ein Politiker bei einer Expertenanhörung 2005 um eine Erklärung der Abrechnungskategorie „frustrane Organspende“ bat. Renate Höchststetter von der Deutschen Krankenhausgesellschaft erläuterte, was darunter zu verstehen ist: „Ein Beispiel: Vor der Organentnahme im Operationssaal ist der Spender an einem irreversiblen Herz-Kreislauf-Tod gestorben.“ (6)
Schlagworte
ORGANSPENDE
TOD
ORGANSPENDER
BIOLOGISCHER
ETHIK
GERICHT
PATIENTEN
HERZSTILLSTAND
WERBUNG
MENSCHEN
TÄUSCHUNG
LEICHE
BEVÖLKERUNG
WISSEN
HIRNTOD
ES