CareLit Fachartikel

Beschlüsse der Bundeskommission 2/2019 vom 4. Juli 2019 in Frankfurt am Main

Neue Caritas, Freiburg · 2019 · Heft 9 · S. 30 bis 36

Dokument
192046
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 120
Seiten
30 bis 36
Erschienen: 2019-09-23 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die Einrichtung als Träger der praktischen Ausbildung schließt mit dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Die Einrichtung kann die Schule im Sinne des § 1 zum Abschluss des Ausbildungsvertrages bevollmächtigen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung durch die Schule. Zum Ausbildungsvertrag wird von der Einrichtung der mit der Schule abgestimmte Ausbildungsplan nachgewiesen.

Schlagworte

AVR MITARBEITER BEITRÄGE AUSBILDUNG SCHÜLER DOKUMENTATION HÖHE ES MEDIZIN ERGOTHERAPEUTEN PHYSIOTHERAPEUTEN RENTEN VERSICHERUNG BERLIN PRAXIS FINANZVERWALTUNG