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Die Verhandlungsklausel von ver.di und der TdL vom 2. März 2019 Oder: Wie löst man einen gordischen Knoten?

Sänger, N.; Natter, E.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 9 · S. 475 bis 481

Dokument
192047
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Sänger, N.; Natter, E.;
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
475 bis 481
Erschienen: 2019-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Diese Verhandlungsklausel ist aus sich selbst heraus kaum verständlich. Für den mit dem Eingruppierungsrecht vertrauten Leser wird aber deutlich, dass sich die Tarifvertragsparteien einem zentralen Thema des Eingruppierungsrechts widmen wollen: Sie wollen darüber verhandeln, wie angesichts der neueren Rechtsprechung des für das Eingruppierungsrecht zuständigen 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts zum tariflichen Begriff des Arbeitsvorgangs eine differenzierte Eingruppierung vorgenommen werden kann, und dies vor allem für die Fallgestaltung, wenn in aufeinander aufbauenden Entgeltgruppen darauf abgestellt wird, in…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG BAT SERVICE URTEIL ZEIT KOPF ES VERSTÄNDNIS ROLLE LITERATUR WASSERVERSORGUNG FÜHRUNG PRAXIS ARBEITSLEISTUNG