Überleitung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Stellung einer Studienrätin im Hochschuldienst in den TV-L - Einordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin?
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 9 · S. 512 bis 514
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Annahme, dass die Entgeltgruppe S 14 Anhang B Anlage 33 AVR nicht die typischen Vereinsbetreuer erfasst, führt entgegen der Ansicht des Kl. nicht dazu, dass diese Entgeltgruppe sinnentleert wäre, weil es im Bereich der Caritas keine Tätigkeiten nach dem PsychKG NRW gibt. Die Regelung ist vielmehr als „Vorratsregelung für den Fall anzusehen, dass sich zukünftig Tätigkeiten oder Tätigkeitszuschnitte ergeben, die die Voraussetzungen der Entgeltgruppe S 14 Anhang B Anlage 33 AVR erfüllen. In Verbindung mit der Zuordnungstabelle in Anhang E Anlage 33 AVR wird deutlich, dass nach der Vorstellung der Arbeitsrechtli…