CareLit Fachartikel
Klinik haftet für Schock der Ehefrau
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2019 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
192076
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach einem Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadensersatz haben. Es gibt keinen Grund, warum nach einem Arztfehler andere Regeln gelten sollen als nach einem Unfall, entschied der Bundesgerichtshof.
Schlagworte
BEHANDLUNGSFEHLER
BUNDESGERICHTSHOF
SCHADENSERSATZ
TOD
BAUPLANUNG
KRANKENHAUS
SCHOCK
MENSCHEN
ES
KONGRESSE
HÖHE
PATIENTEN
LEBEN
ENTZÜNDUNG
GESUNDHEIT
RISIKO