CareLit Fachartikel

Umweg aus Sicherheitsgründen erlaubt

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 1 · S. 40 bis 41

Dokument
192081
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch auf dem Weg von und zur Arbeit. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII setzt für den Versicherungsschutz ausdrücklich die Zurücklegung eines „unmittelbaren Weges“ voraus. Dies muss nicht notwendig der kürzeste oder schnellste Weg sein.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT URTEIL TÄTIGKEIT BERUFSGENOSSENSCHAFT ANERKENNUNG ARBEITGEBER VERSICHERUNGSSCHUTZ ARBEIT BEURTEILUNG SICHERHEIT HAND ARM KARPALTUNNELSYNDROM KRANKHEIT ZWANG ARBEITSVERHÄLTNIS