CareLit Fachartikel

Behandlungspflege in Senioren-WGs: Krankenkasse muss zahlen

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
192119
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Finanziell fällt neben der individuellen Wohnungsmiete die mit dem Dienstleister vereinbarte Betreuungspauschale an. Die erforderliche Pflege wird nach Einstufung in den Pflegegrad pauschaliert in Form von Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI von der Pflegekasse gewährt. Darüber hinaus erforderliche Pflegekosten gemäß SGB XI unterfallen dem Eigenanteil der Bewohner. Erforderliche HKP-Leistungen nach dem SGB V werden vom behandelnden Arzt eines jeden Bewohners verordnet und gemäß den Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pflegediensten unmittelbar zwischen diesen abgerechnet.

Schlagworte

KRANKENKASSE KRANKENPFLEGE KOSTEN BAYERN EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG MENSCHEN HÖHE VERTRÄGE GESUNDHEITSWESEN LESEN RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover