CareLit Fachartikel
Behandlungspflege in Senioren-WGs: Krankenkasse muss zahlen
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
192119
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Finanziell fällt neben der individuellen Wohnungsmiete die mit dem Dienstleister vereinbarte Betreuungspauschale an. Die erforderliche Pflege wird nach Einstufung in den Pflegegrad pauschaliert in Form von Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI von der Pflegekasse gewährt. Darüber hinaus erforderliche Pflegekosten gemäß SGB XI unterfallen dem Eigenanteil der Bewohner. Erforderliche HKP-Leistungen nach dem SGB V werden vom behandelnden Arzt eines jeden Bewohners verordnet und gemäß den Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pflegediensten unmittelbar zwischen diesen abgerechnet.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
KOSTEN
BAYERN
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
MENSCHEN
HÖHE
VERTRÄGE
GESUNDHEITSWESEN
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