CareLit Fachartikel
Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienst im TVöD stehen nebeneinander
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
192120
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die regelmäßige Arbeitszeit eines Mitarbeiters kann im Anwendungsbereich des TVöD-B nicht durch Bereitschaftsdienst erfüllt werden. Der Bereitschaftsdienst stellt eine zusätzlich zu erbringende Leistung dar. Arbeitgeber mit dem TVöD-B entsprechenden Regelungen zum Bereitschaftsdienst sollten diese überprüfen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITGEBER
ALTENPFLEGER
TARIFVERTRAG
TVÖD
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
VERSTÄNDNIS
CHARAKTER
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSBELASTUNG
HÖHE
SOFTWARE
MENSCHEN