CareLit Fachartikel
Keine öffentliche Vergabe!
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2019 · Heft 1 · S. 56 bis 57
Dokument
192186
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht München traf am ig. März 2019 einen für Krankenhäuser spannenden Beschluss, deren Träger eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (Az. 03/19). Dabei ging es um die Frage, ob bei der Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Infusionstechnik ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen war.
Schlagworte
INFUSIONSTECHNIK
ENTSCHEIDUNG
FINANZIERUNG
MITARBEITER
RECHT
UNTERNEHMEN
KRANKENHÄUSER
ZULASSUNG
PERSONEN
PRAXIS
ES
MENSCHEN
ZEIT
VERTRAUEN
RÜCKEN
STRAFRECHT